CRA, CE und Asset Discovery im Maschinenbau
Ab dem 11. Dezember 2027 gelten die wesentlichen CRA-Pflichten für neue Produkte mit digitalen Elementen. Maschinenbauer müssen, sofern ihr Produkt in den CRA-Anwendungsbereich fällt, Cybersecurity-Risiken bewerten, technische Nachweise führen, Schwachstellen über den Supportzeitraum behandeln und vor dem Inverkehrbringen die Konformität erklären. Eine automatisierte Vollinventur aller Netzwerkgeräte ist dabei keine wörtliche CRA-Pflicht. Ein aktuelles OT-Asset-Inventar liefert jedoch die Betriebsdaten, mit denen Produktumfang, Firmwarestände und Änderungen belastbar geprüft werden können.
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